Post gegen Franz Mähr 0:2

Erneut krachende Niederlage für die Postmanager

Das Postmanagement will es einfach nicht wahrhaben. Konsequente Arbeitnehmervertretung ist in Österreich rechtlich sehr gut abgesichert. Das zeigt sich in den Gerichtsverfahren, die das Postmanagement gegen den Gewerkschafter und Personalvertreter Franz Mähr bisher angezettelt hat. Allesamt gingen krachend verloren. So auch das bisher letzte Verfahren gegen den engagierten Personalvertreter.
 
Haarsträubende Anklage
Arbeiterkammer-Vizepräsidentin Manuela Auer zeigt sich hoch erfreut über das Berufungsurteil des Oberlandesgericht Innsbruck: „Franz Mähr wird vom Management der Post regelrecht mit juristischen Anklagen gestalkt. Aus kleinsten Meinungsverschiedenheiten werden haarsträubende juristische Fälle gebastelt, um ihn vor Gericht zu zerren. Klagen, die keine Chance auf Erfolg haben, werden dennoch eingereicht. Dies alles nur, um den Gewerkschafter mürbe zu machen.“ 
 
Mähr arbeitet korrekt
Franz Mähr zeigt sich über das Urteil des Berufungsgerichts Innsbruck naturgemäß hoch erfreut: „Ich war mir immer sicher, dass ich in meiner Arbeit korrekt agiere. Wenn MitarbeiterInnen mies behandelt werden, sich aber nicht getrauen aufzustehen, dann ist es meine Pflicht, es für sie zu tun. Deswegen wählt man ja einen Personalvertreter. Nimmt man Gewerkschafter diese Möglichkeit, könnte man ja auch gleich einen bequemen Bürostuhl als Personalvertreter wählen.“ 
 
Mobbingvorwurf abgeschmettert
Besonders erfreulich aus Sicht von Manuela Auer und Franz Mähr ist die Begründung im Urteil. So bewerten die Richter im Oberlandesgericht Mährs zugespitzten Aussagen in Richtung einer Führungskraft sogar als „schlüssig“, zumal diese im Zusammenhang mit seiner Aufgabe als Personalvertreter gesehen werden. Einem Arbeitnehmervertreter werde daher auch nicht abverlangt nur „bedächtig abgewogene“ Ausdrucksweisen zu verwenden, ist im Urteil zu lesen. Die aus der Luft gegriffene Anklage, wonach der Gewerkschafter Mobbing betrieben habe wird deutlich verneint. 
 
Betriebsräte genießen hohen rechtlichen Schutz
AK-Vizepräsidentin Manuela Auer: „Das ist ein starkes Signal, dass die gewerkschaftliche Vertretung der KollegInnen in unserem Land einen hohen Schutz genießt. Allen Managern, die glauben, Betriebsräte mit juristischen Mitteln an ihrer Arbeit hindern zu können, wird damit auch deutlich gemacht, dass hinter dem Vertretungsanspruch ein verbrieftes Recht steht. Arbeiterkammer und Gewerkschaft werden daher nicht zögern, wann immer es notwendig ist, ihren Mitgliedern juristischen Schutz zu gewähren.“
 
Post-Aufsichtsrat ist nun am Zug
Unverständlich bleibt allerdings die Vorgangsweise der verantwortlichen Postmanager. Statt das am Boden liegende Vertrauen der MitarbeiterInnen wieder zu gewinnen wird viel Geld für sinnlose und imageschädigende Gerichtsverfahren verschleudert. Es wäre höchst an der Zeit, dass auch der Aufsichtsrat der Post diesem schändlichen Treiben ein Ende bereitet.