FSG mit klarem Kurs in der AK

Manuela Auer: „Hausaufgaben für neue Regierung!“

Die nächste Arbeiterkammer-Vollversammlung am kommenden Dienstag wird sich u.a. auch mit sieben Anträgen der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) beschäftigen. Die neue Bundesregierung lässt zwar noch auf sich warten, dennoch deponieren die FSG-ArbeitnehmervertreterInnen schon klare Forderungen.

Wichtige Themen der ArbeitnehmerInnen
AK-Vizepräsidentin Manuela Auer: „Egal, wie die neue Bundesregierung zusammengesetzt sein wird, es gibt aus unserer Sicht ein riesiges Potential an Korrekturen der Maßnahmen der letzten Türkis-Blauen Regierung.“ Kein Wunder also, dass sich im „Forderungskatalog“ auch bekannte Themen finden.

Weg mit der staatlichen Geldbeschaffungsmaßnahme!
Das größte Ärgernis etwa ist die von Türkis-Schwarz-Blau zigfach versprochene Abschaffung der kalten Progression. Manuela Auer: „Im Wahlkampf 2017 und auch im Wahlkampf 2019 hat Kurz versprochen, diese staatliche Geldbeschaffungsmaßnahme auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen, abzuschaffen. Umgesetzt hat er sie nicht. Wir wollen, dass diese längst überfällige Maßnahme zum Wohle der ArbeitnehmerInnen endlich umgesetzt wird.“ Im entsprechenden Antrag an die AK-Vollversammlung heißt es daher: „Die kommende Bundesregierung wird aufgefordert, die kalte Progression durch eine nachhaltige und arbeitnehmerfreundliche Steuerreform sofort abzuschaffen. Vor allem untere und mittlere EinkommensbezieherInnen sollen stärker entlastet werden.“

„45 Jahre sind genug“ muss für alle gelten!
Zweite wichtige Forderung ist nach Ansicht der FSG die Gleichstellung der Beamten mit den Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Diese können seit kurzem nach 45 Arbeitsjahren abschlagfrei ihre wohlverdiente Pension genießen. Den Beamten und definitiv angestellten Post- und Bahnbediensteten wurde dies jedoch nicht ermöglicht. Manuela Auer: „45 Jahre sind genug muss auch für diese große Berufsgruppe gelten! Daher fordern wir eine Gleichstellung.“ Im entsprechenden Antrag heißt die Forderung konkret: „Eine Neubemessung der Pensionen mit 1.1.2020 für alle Jahrgänge, die trotz Vorliegen der Voraussetzungen mit bis zu 12,6 % Abschlägen in Pension gegangen sind. Konkret bedeutet das eine Ausweitung der Regelung auch auf die Jahrgänge 1954 bis 1957.“

Wirksame Maßnahmen im Pflegebereich!
Eine weitere große Herausforderung ist der große Bereich der Pflege. Die AK-Vizepräsidentin weist seit langem schon auf die Auswirkungen der Versäumnisse, sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene, hin. Die FSG fordert daher in ihrem Antrag an die Vollversammlung der AK eine deutlich stärkere Anpassung der Gehälter, ein neues Gehaltsschema, sowie die Entwicklung und Einführung einer „einheitlichen, verpflichtenden und bedarfsorientierten Personalberechnung für den Pflege- und Betreuungsbereich.“ Weitere Anträge beschäftigen sich etwa mit dem „Neustart in der Sozialversicherung“, Forderungen zur Arbeitszeit und dem Papamonat.