Die Corona-Zahlen steigen wieder und je näher der Schulbeginn rückt, desto größer wird die Sorge vieler berufstätiger Eltern vor Schulschließungen oder Quarantäne. Urlaube und Zeitausgleich sind nach den anstrengenden Corona-Monaten meist verbraucht. Das vergangene Schuljahr hat viele Schüler:innen und Eltern an ihre Grenzen gebracht. Vor allem Frauen haben große Sorge, dass die nächste Corona-Welle sie wieder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen wird. „Hier müssen wir dringend gegensteuern“, fordert AK-Vizepräsidentin Manuela Auer. „Der ÖGB hat daher die Verlängerung des Rechtsanspruchs auf die Corona-Sonderbetreuungszeit gefordert und die Regierung hat erfreulicherweise rasch darauf reagiert.“
Inzidenz bei Kindern steigt
Manuela Auer: „Die Sonderbetreuungszeit wird nach dem steigenden Druck von ÖGB und AK nun bis Jahresende verlängert.“ Wie wichtig das sei, zeige ein Blick nach Deutschland, wo seit Anfang August die Inzidenz insbesondere bei Kindergarten- und Volksschulkindern stark ansteige. Es sei daher zu befürchten, dass auch bei uns mit einer ähnlichen Entwicklung tun rechnen sei. In der Praxis hieße das dann, Quarantäne einzelner Schulkinder, oder aber auch die zeitweise Schließung ganzer Klassen.
Rechtsanspruch unverzichtbar!
Die Sonderbetreuungszeit ist daher eine wichtige Entlastung für Eltern. Manuela Auer: „Ohne Rechtsanspruch auf diese Freistellung hätten viele Eltern massive Betreuungsprobleme.“ Wie wichtig dieser Anspruch während der Krise war, würden auch die Zahlen des Ministeriums zeigen. Demnach seien im Rahmen der Sonderbetreuungszeit von November 2020 bis 9. Juli 2021 rund 6.200 Personen freigestellt und 12.300 Kinder betreut worden. Davor sei die Inanspruchnahme noch deutlich höher gewesen: Zwischen Mitte März 2020 und Ende Mai 2020 wurden fast 21.000 Personen freigestellt und 30.500 Kinder beaufsichtigt.
Rechtsanspruch bei voller Kostenübernahme!
Der ÖGB hatte Ende 2020 den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund durchgesetzt, um Eltern in der Kinderbetreuung während Corona zu unterstützen. Die Sonderbetreuungszeit konnte für eine Dauer von bis zu 4 Wochen je Elternteil in Anspruch genommen werden, wenn einzelne Klassen, Schulen oder Kindergärten corona-bedingt geschlossen werden oder das eigene Kind in Quarantäne musste. AK-Vizepräsidentin Auer: „Ende Juli war die Regelung ausgelaufen, und Eltern wurden ziemlich ratlos zurückgelassen. Erst nach massivem Druck der Arbeitnehmervertretungen lenkte die Regierung nun ein und kündigte die Verlängerung zumindest bis Ende des Jahres an.“