ArbeitnehmerInnen dürfen nicht für die Krise zahlen müssen!

AK-Vizepräsidentin Manuela Auer von der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) forderte in der 187. AK-Vollversammlung: „BezieherInnen von großen Vermögen müssen über eine Millionärssteuer endlich einen fairen Beitrag zum Wohlstand der Gesamtgesellschaft leisten!“

„Die Kosten durch die Folgen der Corona-Maßnahmen dürfen nicht den ArbeitnehmerInnen aufgehalst werden“, betonte heute AK-Vizepräsidentin Manuela Auer in der 187. Vollversammlung der AK-Vorarlberg, die coronabedingt im Feldkircher Montfortsaal stattfand. Studien belegen, dass Reiche während der Krise noch reicher wurden, während die/der „NormalbürgerIn“ mit Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen zu kämpfen hat. Durch die Milliardenschulden und möglichen Einsparungen drohe sich die soziale Ungleichheit noch weiter zu verschärfen. „Zur Krisenbewältigung werden wir an einer Millionärssteuer nicht vorbeikommen!“ Die FSG forderte zudem in einer dringlichen Resolution mehr Geld in das coronagebeutelte Pflege- und Gesundheitssystem zu investieren. Außerdem wurde eine Ausweitung der Sonderfreistellung für Schwangere, mehr Personal für das AMS und eine Ausweitung der AuftraggeberInnenhaftung beantragt.

Das reichste 1 % verfügt in Österreich über rund 40 % des gesamten Nettovermögens, während die ärmeren 50 % der österreichischen Haushalte gemeinsam gerade einmal 2,5 % besitzen. Dabei wird ein großer Teil der Vermögen nicht durch eigene Leistung erworben. „Wir fordern daher, dass auch die BesitzerInnen großer Vermögen über eine Millionärssteuer endlich einen fairen Beitrag zum Wohlstand der Gesamtgesellschaft leisten. Außerdem ist eine Finanztransaktionssteuer längst überfällig“, so Auer. Die AK-Vizepräsidentin warnt vor Einschnitten im Sozialsystem. „Gerade jetzt in der Krise hat sich gezeigt, wie wichtig ein gut ausgebauter Sozialstaat ist. Einen starken Sozialstaat wird es auf Dauer nur dann geben, wenn die Finanzierung wesentlich breiter aufgestellt wird.“

Um die aufgrund der Coronakrise wachsende soziale Ungleichheit zu dämpfen, braucht es höhere Sozialleistungen. Neben der Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf eine Nettoersatzrate von mindestens 70 Prozent braucht es eine Erhöhung der Notstandshilfe. Das Land Vorarlberg soll zudem Langzeitarbeitslosen etwa über eine Erhöhung der Wohnbeihilfe stärker unter die Arme greifen. Schließlich müsse die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass die kalte Progression abgeschafft wird. Die Vollversammlung der AK-Vorarlberg sprach sich auf die Initiative der FSG dafür aus, dass die Bundesregierung für mehr Steuergerechtigkeit durch eine Millionärssteuer und eine gerechte Verteilung der Krisenkosten sorgen soll.

Mehr Geld, mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen forderte die FSG in einer dringlichen Resolution für den Pflege- und Gesundheitsbereich. „Die Corona-Krise hat mit dem Brennglas die gravierenden Mängel aufgezeigt und wie schnell unser Gesundheitssystem an seine Grenzen stoßen kann“, betont Auer. „Wir steuern auch ohne Corona auf einen eklatanten Personalmangel zu.“ Deshalb müssten Bundes- und Landesregierung deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, um eine gute Versorgungsqualität sicherstellen zu können. „Der Pflege- und Gesundheitsbereich gehört ausgebaut und gefördert und nicht kaputtgespart. Ich bin froh, dass unsere Resolution die Zustimmung in der Vollversammlung gefunden hat.“

Außerdem forderte die FSG eine Ausweitung der Sonderfreistellung für Schwangere. Auch Frauen in systemerhaltenden Branchen wie beispielsweise im Handel oder in der Produktion sollen einen Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung bekommen, wenn am Arbeitsplatz nicht für ausreichend Schutz vor einer möglichen COVID-Ansteckung gewährleistet werden kann. Im Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit forderten die sozialdemokratischen GewerkschafterInnen eine Aufstockung des AMS-Personals. Ein Betreuungsschlüssel von 1:100 müsse das Ziel sein. Nur so könne der hohe Arbeitsaufwand bewältigt und eine qualitativ hochwertige und rasche Vermittlung sichergestellt werden. Außerdem will die FSG, dass verstärkt gegen Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen vorgegangen wird. So soll die AuftraggeberInnenhaftung auf alle Branchen ausgeweitet werden.

Die AK-Vizepräsidentin zeigt sich erfreut, dass in gemeinsamen Anträgen ein Recht auf den arbeitsfreien Sonntag, eine Limitierung der Leiharbeit, und die Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung und der Arbeitsverfassung eingefordert wird. „Gerade die betriebliche Mitbestimmung durch BetriebsrätInnen hat sich in der Krise bewährt. Betriebe mit BetriebsrätInnen sind nachweislich auch besser durch die Krise gekommen. Trotzdem versuchen ArbeitgeberInnen immer wieder mit unlauteren Mitteln, Betriebsratsgründungen zu verhindern. Das gehört abgestellt, in dem ArbeitnehmerInnen besser geschützt werden.“ So soll der Kündigungsschutz schon ab der Einberufung zu einer Wahl gelten.