Abfertigung Neu verbessern!

Manuela Auer: „ArbeitnehmerInnen müssen profitieren!“

Die sogenannte Abfertigung Neu hatte zum Ziel, den ArbeitnehmerInnen etliche Vorteile zu verschaffen. Einer der wesentlichen Vorteile dieses Systems: Während früher bei Selbstkündigung die Abfertigungsansprüche erloschen, garantiert das neue System für alle Beschäftigten, die auf das seit 2003 bestehende System umgestiegen sind, auch bei Selbstkündigung den Abfertigungsanspruch. Der angesparte Betrag wird mit in die neue Beschäftigung genommen.

Ziel - ein Jahresentgelt als Abfertigung
Ziel ist, dass bei einem durchschnittlichen Erwerbsverlauf ein Jahresentgelt an Abfertigungsanspruch erzielt wird. Für die Verwaltung der Beiträge wurden betriebliche Vorsorgekassen gegründet. Die Verpflichtung zur Verwaltung der Abfertigungsrücklagen wurde damit von den Arbeitgebern weg an verschiedene Banken und Versicherungen ausgelagert. Mit 1. Jänner 2008 wurden auch Selbständige und freiberuflich Selbständige von diesem Gesetz erfasst.
 
Verbesserungen sind notwendig!
AK-Vizepräsidentin Manuela Auer ortet derzeit jedoch ein erhöhtes Verbesserungspotential. Auer: „Für uns als GewerkschafterInnen sind die Verwaltungskosten der Banken und Versicherungen deutlich zu hoch angesetzt. Während im vergangenen Jahr die Vorsorgekassen ein Minus schreiben, dürfen sich die Banken und Versicherungen jedoch trotzdem über schöne Gewinne freuen.“ Klare Forderung der Gewerkschafterin: „Die gesetzlich angesetzten Verwaltungskosten sind zu reduzieren!“
 
Beiträge auf 2,5 % erhöhen!
Zudem sollen auch die Beiträge der Unternehmerseite erhöht werden. Manuela Auer: „Die Arbeitgeber bringen derzeit nur 1,53 Prozent ein. Wir fordern eine Erhöhung auf zumindest 2,5 Prozent von der Bruttolohnsumme.“ Ohne diese Erhöhung sei das gemeinsam zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Ziel eines Jahresentgeltes nicht erreichbar, befürchtet die AK-Vizepräsidentin weiter. Der Absicht einer längeren Frist bis zur erstmals möglichen Inanspruchnahme des Abfertigungsanspruchs erteilt die Arbeitnehmervertreterin eine deutliche Absage: „Der Abfertigungsanspruch soll etwa bei Verlust der Arbeit helfen, daher kann man den ArbeitnehmerInnen nicht den Zugriff auf ihre Ansprüche blockieren.“
 
Zudem sollen die erworbenen „Abfertigungsanwartschaften“ auf einem Konto nach dem „Rucksackprinzip“ zusammengeführt werden, und nicht zuletzt sollen auch die im System der „Abfertigung Alt“ verbliebenen ArbeitnehmerInnen den Abfertigungsanspruch  bei Selbstkündigung erhalten.