Das öffentliche Leben normalisiert sich langsam: Masken müssen nur noch in Gesundheitseinrichtungen getragen werden. Doch nicht für alle ist eine Rückkehr in den Alltag so einfach möglich. AK-Vizepräsidentin Manuela Auer macht einmal mehr auf Menschen aufmerksam, die zu den sogenannten Risikogruppen zählen: „Die konstanten Infektionszahlen und die neuen Varianten zeigen, dass uns ein Herbst voller Fragezeichen bevorsteht. Risikogruppen sind daher auf den besonderen Schutz der Regierung angewiesen. Dazu gehört die verlässliche Information über die Dauer von Freistellungen.“
Unerträgliche Salami-Taktik!“
Zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf durch eine SARS-CoV-2/Covid-19-Infektion zählen u.a. ältere Personen, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen. Bedauerlicherweise versagt die Bundesregierung aber gerade diesen Menschen die verlässliche Information über die Dauer möglicher Freistellungen. Auer: „Seit es die Risikogruppen-Regelung gibt, wird diese von der Regierung jedes Mal wieder nur in letzter Sekunde verlängert – oft erst wenige Tage vor Ablauf der Frist. Dieses ständige Warten ist für die Betroffenen eine Katastrophe!“
Konstant hohe Infektionszahlen verlangen konstanten Schutz!
Eine Verlängerung der Risikogruppen-Regelung bis zum Ende des Jahres sei daher dringend nötig. „Nur weil die Pandemie von Teilen der Politik für beendet erklärt wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass das auch stimmt“, erinnert die Vizepräsidentin der Vorarlberger AK. Es sei vollkommen unverständlich, dass Menschen mit einem besonders hohen Risiko derart verunsichert werden, so Auer. Und weiter: „Menschen der Risikogruppe brauchen besonderen Schutz. Gibt es Vorerkrankungen, droht bei einer Covid-19-Infektion ein schwerer Verlauf oder sogar der Tod. Die Kolleg:innen – und auch die Unternehmen – müssen mittel- und längerfristig planen können und wissen, wie es für sie weitergeht.“ Die AK-Vizepräsidentin fordert daher: „Menschen, die zur Risikogruppe gehören, brauchen ein verlässliche Perspektive!“
Freistellung für Schwangere auch verlängern
Erhöhte Sicherheit brauche es außerdem für Schwangere. Der ÖGB hatte in den vergangenen Monaten mehrfach auf eine Freistellungsmöglichkeit für schwangere Arbeitnehmerinnen gedrängt. Bislang sind nur Frauen in körpernahen Berufen bei Bedarf durch eine Sonderregelung geschützt. Jedoch läuft auch diese Freistellungsregelung aus jetziger Sicht mit Ende Juni aus. „Es ist im Interesse aller – und damit auch der Bundesregierung –, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder vor einer Corona-Infektion geschützt werden”, fordert Manuela Auer abschließend.