Internationaler Frauentag!

Elke Zimmermann: „Care-Arbeit gerecht verteilen!“

Elke Zimmermann, Landesfrauenvorsitzende der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen), kritisiert die ungleiche Verteilung der unbezahlten Care-Arbeit (z.B. Betreuung und Pflege von Angehörigen, Kindererziehung sowie Haushaltsführung). Frauen tragen immer noch den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit. Diese Arbeit ist essenziell für das Funktionieren unserer Gesellschaft, bleibt aber oft unsichtbar und ungewürdigt. 

Aktuelle Studien wie die Zeitverwendungsstudie belegen, dass Frauen rund zwei Drittel aller unbezahlten Arbeiten leisten. Die Gewerkschafterin: „Dies hat sich über die Jahre kaum verbessert und ist auch ein Ergebnis veralteter Rollenbilder. Es liegt im Sinner der gesamten Gesellschaft, die Care-Arbeit gerecht aufzuteilen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgt. Nur so haben Frauen ein Recht auf Wahlfreiheit.“

Die Pflege von Angehörigen stellt eine zusätzliche Belastung für viele Frauen dar. Es könne nicht Aufgabe der Frauen sein, die Defizite der Pflegepolitik auszugleichen, so Zimmermann. Der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal wird österreichweit bis 2050 auf 200.000 zusätzliche Kräfte geschätzt, weshalb ein dringender Ausbau dieses Sektors notwendig ist.

Elke Zimmermann weist zudem auf die Notwendigkeit hin, dass Personen, die Pflegeaufgaben übernehmen, Zugang zu Beratung und Unterstützung haben müssen. Es ist wichtig, ausreichende Beratungsangebote bereitzustellen, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen adäquate Hilfe erhalten. Dies beinhaltet auch den Ausbau niederschwelliger Unterstützungsangebote zur Entlastung der Pflegenden.

Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März fordert Elke Zimmermann politische Maßnahmen und konkrete Schritte zur Beseitigung struktureller Ungleichheiten: „Nur so schaffen wir eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit. Dazu gehören unter anderem ein Rechtsanspruch auf beitragsfreie Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr und das ÖGB-AK-Modell für eine Familienarbeitszeit.“