Endlich wird das Kilometergeld angehoben – zum ersten Mal nach 16 Jahren. Zwar nicht auf die vom ÖGB geforderten 60 Cent, aber immerhin auf 50 Cent pro Kilometer. Die von der Gewerkschaft lange geforderte Erhöhung bedeutet eine erhebliche Entlastung für viele Beschäftigte. Das sagt AK-Vizepräsidentin Manuela Auer. „Die Erhöhung war überfällig. Gewerkschaft und Arbeiterkammer fordern diesen Schritt schon seit mehr als zehn Jahren. Viele Arbeitnehmer:innen mussten bisher die Kosten selbst tragen, weil das Kilometergeld die gestiegenen Ausgaben nicht abdeckte. Der Beschluss der Bundesregierung sei daher ein bedeutender Schritt, um die finanziellen Belastungen vieler Beschäftigter zu mildern, freut sich die AK-Vizepräsidentin. Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Kilometergeld, wenn sie auf Anweisung ihres Arbeitgebers dienstliche Fahrten mit dem privaten Auto durchführen.
Manuela Auer erinnert jedoch an immer noch bestehende wichtige Forderungen aus Arbeitnehmer-Sicht: Wichtige Freibeträge, wie die Werbungskostenpauschale, die seit 1988 unverändert ist, wurden erneut nicht angehoben. „Das ist völlig unverständlich“, so die AK-Vizepräsidentin. „Hier wird einmal mehr sichtbar, dass diese Regierung Verbesserungen für die arbeitenden Menschen – wenn überhaupt – nur nach großem Druck und langem Zögern – vornimmt“, kritisiert Auer. Sie zählt ein weiteres Beispiel der Bevorzugung Selbständiger auf: So würden Selbstständige künftig mit 55.000 Euro Betriebseinnahmen de facto nur mehr 1.000 Euro Einkommenssteuer zahlen. Beschäftigte mit demselben Bruttogehalt müssten hingegen 6.500 Euro Lohnsteuer an den Finanzminister abliefern.
Die Hauptlast der Steuern liege auf den Schultern der Arbeitnehmer:innen. Daher sei es notwendig hier weitere Schritte zur Entlastung vorzunehmen. So etwa die Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 300 Euro oder die Erhöhung der Taggelder auf 55 Euro. Manuela Auer: „Wir werden nicht lockerlassen, weitere wichtige Maßnahmen im Sinne der Entlastungen der Arbeitnehmer:innen einzufordern.“