»Mobbing den Kampf ansagen«
Das vom Obersten Gerichtshof erkämpfte Urteil auf Schmerzensgeld für ein Mobbing-Opfer aus Kärnten ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt am Arbeitsplatz (siehe hier). Mit diesem richtungweisenden Rechtsspruch stellt ein Höchstgericht in Österreich nun erstmals klar, dass es sich bei Mobbing um Körperverletzung handelt und die Täter mit entsprechenden Strafen zu rechnen haben.
Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil auch Vorarlberger Mobbingopfer dazu ermutigt, rechtlich gegen die Täter vorzugehen. Denn Gewalt am Arbeitsplatz ist auch hierzulande ein großes Problem. Dies zeigt nicht zuletzt die anhaltend hohe Zahl an ArbeitnehmerInnen, die bei der Mobbing-Beratung des ÖGB-Vorarlberg Hilfe suchen.
Mobbing stellt für die Betroffenen eine enorme körperliche und psychische Belastung dar. Die Beschwerden reichen von Kopf- und Magenschmerzen über Schlafstörungen und allgemeinem Unwohlsein bis hin zu schweren Depressionen, die letztendlich auch zur Arbeitsunfähigkeit führen können. Die FSG fordert daher weitreichende Maßnahmen, um der zunehmenden Gewalt am Arbeitsplatz gezielt entgegen wirken zu können.
Konkrete Forderungen sind:
- klare gesetzliche Regelungen gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Mobbing muss ein eigener Straftatbestand werden und für die Täter entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen,
- klare betriebliche Leitlinien im Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz bspw. durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen,
- eine Ausweitung betrieblicher Präventionsmaßnahmen, die u.a. Schulungen für MitarbeiterInnen und Führungskräfte beinhalten müssen.
Qualifizierte Hilfe finden Mobbing-Opfer bei der Mobbing-Beratung des ÖGB Vorarlberg:
Widnau 2,
6800 Feldkirch
Tel. 05522/3553-0
Mittwoch, 14.00 - 16.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung