»AK-Vizepräsidentin Auer für Kündigungsschutz im Krankenstand«

Einen Kündigungsschutz im Krankenstand vor allem für jene, die durch die Arbeit krank geworden sind, fordert AK-Vizepräsidentin Manuela Auer. Die Betroffenen sollten in Ruhe wieder gesund werden können und nicht aus Angst um den Arbeitsplatz krank arbeiten gehen, so Auer. 

Laut der AK-Vizepräsidentin gehen laut Schätzungen bis zu 40 Prozent der ArbeitnehmerInnen zumindest einmal krank arbeiten. Längere Krankenstände, stärkere gesundheitliche Probleme und Müdigkeit seien häufig die Folge. Dies führe auch immer wieder zu Kündigungen. Für Manuela Auer ist dies nicht fair. Sie fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand.

Eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand solle nur nach „nachweislicher Beratung durch den Betriebsrat oder die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen möglich sein“. Weiters dürfe diese nicht zum Entfall der Entgeltfortzahlungspflicht und somit zur Kostenübertragung auf die Krankenkassen führen, stellt Auer klar. "Wir beobachten leider immer wieder, dass die Folgekosten krankmachender Arbeitsbedingungen auf Krankenkassen und Arbeitslosenversicherung abgewälzt werden", kritisiert die AK-Vizepräsidentin. Das sei nicht akzeptabel.

Stattdessen müsste vielmehr arbeitsbedingten Krankheiten vorgebeugt und dazu die Arbeitsbedingungen an die Leistungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen angepasst werden und nicht umgekehrt. Und: „Kranke müssen Zeit haben, in Ruhe gesund zu werden“, so Auer. 

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