Die sog. Hacklerregelung ermöglicht es Langzeitversicherten, nach 40 (Frauen) bzw. 45 (Beitrags-)Jahren (Männer) Arbeit abschlagsfrei in Pension zu gehen. Sie wurde jetzt bis zum Jahr 2013 verlängert und um die Anrechnung der Krankenstände ergänzt. Damit können nun auch noch die Jahrgänge 1951/52 und 1953 bei den Männern bzw. die Jahrgänge 1956, 57 und 1958 bei den Frauen frühzeitig und ohne Abschläge ab dem 60. bzw. 55 Lebensjahr in Pension gehen.
Diese Regelung geht uns aber nicht weit genug. Nach dem Auslauf der jüngsten Verlängerung würde es für die späteren Jahrgänge gewaltige Verlustsprünge und einen nicht vertretbaren und nicht begründbaren Anstieg des Pensionsantrittalters geben. Die Hacklerregelung wird uns also auch in Zukunft noch beschäftigen.