AK-Beitrag
Der genaue Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen:
Pro Monat zahlt jedes AK Mitglied monatlich 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Der Beitrag wird mit der Sozialversicherung abgezogen und wirkt daher steuermindernd.
Die Hälfte der Mitglieder zahlt netto weniger als 5,41 Euro, berechnet von einem Brutto-Median-Einkommen von Euro 1.666,-. Der höchste Beitrag beträgt derzeit 18,75 Euro.
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind österreichweit 570.000 ArbeitnehmerInnen, die wenig haben: Wer Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld bekommt, viele geringfügig Beschäftigte - und Lehrlinge, Krankenpflege-SchülerInnen, Präsenzdiener, Zivildiener.